Anerkennung vom elektronischen Fahrtenbuch

Die Anerkennung vom elektronischen Fahrtenbuch erfolgt, wenn sich aus diesem dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen.

Sie können die Tauglichkeit des Fahrtenbuchs auf

  • keiner Stelle
  • Finanzbehörde
  • und mit keinem Zertifizierungsverfahren

prüfen oder anerkennen lassen.

Die Einzelfallprüfung beim Fahrtenbuch

Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch bleibt somit immer der Einzelfallprüfung vorbehalten. Dies kann beispielsweise bei Lohnsteuer-Außenprüfungen der Fall sein.

Die Anerkennung vom elektronischen Fahrtenbuch

Sie können Ihr elektronisches Fahrtenbuch in einem bestimmten Zeitraum führen und anschließend dem Finanzamt zur Prüfung vorlegen. Gehen Sie so sicher, ob Ihr Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird.

Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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