Vernachlässigte Fahrtenbuch-Anforderungen

Sie möchten der 1%-Regelung entgehen und ein elektronisches Fahrtenbuch führen – Warum nicht? Behalten Sie jederzeit die Fahrtenbuch-Anforderungen im Blick. Entdeckt das Finanzamt Widersprüche, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass das Fahrtenbuch nicht anerkannt wird. In den meisten Fällen ist das Fahrtenbuch günstiger als die 1%-Regelung. Wird Ihr Fahrtenbuch vom Finanzamt verworfen, kann es teuer für Sie werden.

Worauf müssen Sie beim elektronischen Fahrtenbuch achten?

Im Folgenden finden Sie fünf Anforderungen an das Fahrtenbuch, die oft vernachlässigt werden:

  1. Der verbrauchte Treibstoff muss mit den gefahrenen Kilometerangaben übereinstimmen. Fahren Sie beispielsweise zweimal zu einer Tankstelle, muss laut Fahrtenbuch die dazwischenliegende Kilometerangabe dem entsprechen, was mit der Tankfüllung möglich ist.
  2. Vermeiden Sie, dass sich Bewirtungsquittungen, Parkbelege oder Tankabrechnungen mit einem Datum finden lassen, an dem Sie den Firmenwagen laut Fahrtenbuch nicht gefahren haben.
  3. Mit dem Fahrtenbuch von TrackBase können Sie den Tacho – und Kilometerstand abgleichen. Das Finanzamt vergleicht zum Beispiel den Tachostand auf der Rechnung eines Werkstattbesuches oder einer TÜV-Untersuchung mit dem Kilometerstand des Fahrtenbuchs. Unterscheiden sich diese, kann das unterschiedliche Gründe haben – zum Beispiel sind Sommerreifen häufiger größer als Winterreifen.
  4. Geben Sie immer Umwege bei Privatfahrten an. Dabei reichen die gefahrenen Kilometer aus, Sie können auf unnötige Angaben verzichten.
  5. Geben Sie auch immer Umwege bei Geschäftsfahrten an. Diese können Sie auch mit Begründung (zum Beispiel Stau) dokumentieren.

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