Hohe Anforderungen an das ordnungsgemäße Fahrtenbuch

Sie können ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch mit einer TÜV-Untersuchung vergleichen. Ist nicht alles in Ordnung, kann es schnell teuer für sie werden. Laut Finanzamt bedeutet ordnungsgemäß – zeitnah, fälschungssicher und vollständig.

Was macht das ordnungsgemäße Fahrtenbuch von TrackBase aus?

Sie müssen bei der Fahrtenbuchführung darauf achten, dass Sie ihre Privat- und Betriebsfahrten voneinander trennen. Zusätzlich müssen Sie auch eine Kilometerangabe zu der jeweiligen Fahrt dokumentieren. Zum Jahresende wird dann der Privatfahrtenanteil berechnet.

Es besteht die Gefahr, dass das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch nicht anerkennt, wenn Sie das Fahrtenbuch nur unregelmäßig führen, oder sogar falsche Angaben machen.

Damit das Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anerkannt wird, muss es zeitnah und fortlaufend geführt werden. Führen Sie dieses durchgehend sind die Angaben sowohl lückenlos, als auch fälschungssicher. Sollten einmal nachträgliche Änderungen vorgenommen werden müssen, werden diese gesondert kenntlich gemacht. So ist keine nachträgliche Manipulation möglich. Damit Sie einfach und bequem alle notwendigen Angaben für die gefahrenen Strecken machen können, bietet das TRackBase e-Fahrtenbuch ein Dropdown-Menü.

Laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.03.2012, VI R 33/10) muss das ordnungsgemäße Fahrtenbuch folgende Angaben beinhalten:

  1. Datum, Ort zu Fahrtbeginn (z.B. Ihr Wohnort)
  2. Kilometerstand (im fortlaufendem Zusammenhang und vollständig)
  3. Reiseziel und Reiseanlass (mit Ort und genauer Anschrift)
  4. Bei einer Betriebsfahrt muss der aufgesuchte Geschäftspartner mit genauer Ortsangabe angegeben werden
  5. Aufzeichnung bei Umwegen
  6. Privatfahrten mit der jeweiligen Entfernungsangabe
  7. Arbeitswege (Fahrten von und zur Arbeitsstätte)

Das TrackBase e-Fahrtenbuch zeichnet nicht nur automatisch die Kilometerangabe, sondern gleichzeitig  auch Startort, Zielort und Straßennamen durch GPS auf.

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