1-Prozent Regelung ist passé

Nutzen Sie Ihren Dienstwagen auch privat? Falls ja, erhalten Sie durch die private Nutzung des Dienstwagens einen geldwerten Vorteil. Diesen geldwerten Vorteil versteuert der Fiskus mit 1-Prozent vom inländischen Brutto-Listenpreis des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis des Fahrzeuges spielt keine Rolle.

Ihr Vorteil: Mit einem GPS-Fahrtenbuch von TrackBase versteuern Sie nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer. Dies ist in aller Regel viel günstiger als die 1-Prozent-Regelung.

Wichtig! Die 1%-Regelung gilt nur, wenn die beruflichen Fahrten mindestens 50 Prozent der Gesamtnutzung ausmachen.

Beträgt der geschäftliche Nutzungsanteil des Firmenwagens 10 bis 50%, können Sie die 1-Prozent-Regelung nicht zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils anwenden. Führen Sie auch kein Fahrtenbuch, wird das Finanzamt den privaten Nutzungsanteil ‚sachgerecht‘ schätzen. Wollen Sie dieser Schätzung entgehen, empfiehlt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen.

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