Nachträgliche Fahrtenbuch-Ergänzungen
Wenn Sie nachträgliche Fahrtenbuch-Ergänzungen vornehmen, müssen diese dokumentiert werden. Andernfalls wird dieses nicht mehr vom Finanzamt anerkannt. Achten Sie aber darauf, dass die Änderungen mit dem für das Finanzamt erforderlichen Zeitstempel versehen sind.
Richtlinien müssen bei nachträglichen Fahrtenbuch-Ergänzungen eingehalten werden
Ebenfalls müssen Sie die Person, durch die diese Änderungen nachträglich vorgenommen wurden auflisten. Diese Vorgabe entspricht den Richtlinien der Finanzbehörde (BFH-Urteil vom 16. November 2005, BStBI. II 2006, S. 410). Mit PTC GPS sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Das elektronische Fahrtenbuch ermöglicht Ihnen Reports direkt an Ihren Steuerberater zu senden, so dass dieser das Fahrtenbuch frühzeitig prüfen kann.
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