Unterjähriger Wechsel von 1%-Regel auf das Fahrtenbuch

Der Wechsel von der 1% Regelung zur Fahrtenbuchmethode ist innerhalb eines Kalenderjahres laut Finanzamt nicht erlaubt.

Der unterjährige Wechsel ist nicht erlaubt

Das bedeutet für Sie, dass Sie als Autofahrer für das gesamte Jahr an die zuvor gewählte Methode gebunden sind.

Sie können die Methode erst im folgenden Kalenderjahr wechseln. Wechseln Sie innerhalb eines Jahres, wird Ihr Fahrtenbuch nicht mehr anerkannt.

Vermeiden Sie deshalb die Pauschalbesteuerung Ihres Firmenwagens.

Denken Sie also frühzeitig zum Jahresbeginn daran, auf die Fahrtenbuchmethode zu wechseln. Sparen Sie so eine Menge Geld.

Weitere Vorteile der Fahrtenbuchmethode finden Sie hier.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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