Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch ist mit einer TÜV-Untersuchung vergleichbar: Wenn nicht alles in Ordnung ist, kann es teuer werden. Um vom Finanzamt anerkannt zu werden, muss ein elektronisches Fahrtenbuch zeitnahe, fälschungssicher und vollständig geführt  werden.

Was macht das ordnungsgemäße Fahrtenbuch von TrackBase aus?

Wenn Sie ein elektronisches Fahrtenbuch führen, müssen Sie alle Fahrten  getrennt nach geschäftlicher und privater Veranlassung mit Kilometerangabe dokumentieren. Am Jahresende wird dann der Anteil der Privatfahrten errechnet.

Wird das ordnungsgemäße Fahrtenbuch nur unregelmäßig geführt oder werden gar falsche Angaben gemacht, kann es passieren, dass das Finanzamt das elektronische Fahrtenbuch nicht anerkennt.

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist zeitnah und fortlaufend zu führen. Durch eine laufende Aufzeichnung sind die Fahrtenbuch-Angaben lückenlos sowie fälschungssicher. Nachträgliche Änderungen werden außerdem gekennzeichnet – so dass keine Manipulation im Nachhin möglich ist. Ansonsten müssen bestimmte Angaben zu jeder gefahrenen Strecke gemacht werden, die darum auch vom TrackBase-eFahrtenbuch über ein Dropdown-Menü auswählbar sind.

Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch muss laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.03.2012, VI R 33/10) folgende Angaben enthalten:

  1. Datum, Ort bei Fahrtbeginn (z.B. Wohnort)
  2. Kilometerstand (vollständig und im fortlaufenden Zusammenhang)
  3. Reiseziel (mit Ort und Anschrift) und Reiseanlass
  4. aufgesuchten Geschäftspartner mit genauer Ortsangabe (Ort und Straßenname)
  5. Umweg-Aufzeichnung
  6. Privatfahrten mit Entfernungsangaben
  7. Fahrten von und zur Arbeitsstätte

Der Vorteil von unserem GPS-eFahrtenbuch ist, dass neben den Kilometerangaben gleichzeitig Startort, Zielort und Straßennamen durch GPS hinterlegt werden und das automatisch.

Haben wir Sie überzeugt? Fordern Sie jetzt ein Angebot an!

Copyright 2018 TrackBase GmbH | Alle Rechte vorbehalten | TrackBase GmbH