Was ist ein Umweg?

Kennen Sie das? Sie haben Verschlafen, Kindergeburtstag, Hochzeitsjubiläum. Es gibt viele verschiedene Gründe, warum Sie schnell an Ihr Ziel kommen müssen. Dies bedeutet, dass nicht immer der kürzeste Weg auch die schnellste Route ist. Auch wenn Sie ein GPS-gestütztes Fahrtenbuch führen, müssen Sie darauf achten, dass alle Routen nachvollziehbar sind.

In der Rechtsprechung wird darauf hingewiesen, dass Sie in Ihrem elektronischen Fahrtenbuch Umwege kennzeichnen müssen.

Aber was genau ist eigentlich ein Umweg?

Das Finanzgericht hat erklärt, dass eine Strecke mit einer Abweichung von 24% der kürzesten, möglichen Route als Umweg gilt. Laut Finanzgericht Köln (in EFG 2006, 1664) ist eine Abweichung von 5% der kürzesten, möglichen Strecke noch kein Umweg. Das Finanzgericht Köln hatte ebenfalls ein Fahrtenbuch abgelehnt, da es angeblich nicht ordnungsgemäß war. Dort waren unbegründete, unterschiedliche Entfernungsangaben bei ein und demselben Reiseziel zu finden.

Achten Sie also besonders darauf abweichende Entfernungsangaben als Umwege im elektronischen Fahrtenbuch zu kennzeichnen.

Bei einer geringen Entfernungsabweichung können Sie unbesorgt bleiben, hier wird das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch nicht verwerfen.

Bei Fragen zum Thema elektronisches Fahrtenbuch helfen wir Ihnen gerne weiter.

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